Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen von Actino Software liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Actino Software zugrunde. Anders lautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Actino Software selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

2 Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch Actino Software zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung Ihrer Bestellung bei Actino Software“ per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann.

Die Bestellung des Kunden stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3 Lieferung

Dem Kunden von Actino Software übermittelte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich verbindlich vereinbart sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage sind von Actino Software auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Actino Software ist zu Teillieferungen berechtigt.

4 Versand/Gefahrenübergang

Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager Actino Software, Hamburg. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt, ist die Lieferung “ab Werk” vereinbart. Die Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands wird der Versand inkl. Verpackung mit EUR 10,- berechnet. Bei Lieferungen nach Österreich beträgt die Pauschale EUR 20,-, bei der Schweiz EUR 40,- und beim Versand in andere Länder Europas EUR 30,-. Lieferungen per e-Mail sind kostenlos.

5 Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von Actino Software berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Actino Software. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten, sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Tag der Auslieferung. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Actino Software behält sich jedoch vor, für Lieferungen jederzeit Vorauskasse zu verlangen.

6 Verzug

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Actino Software berechtigt, mindestens die Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens nachgelassen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von Actino Software gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung, Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

7 Eigentumsvorbehalt

Actino Software behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Besteller Vollkaufmann, so behält Actino Software sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Actino Software in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind Actino Software unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an Actino Software ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Actino Software hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Actino Software ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Actino Software gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für Actino Software. Actino Software erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Actino Software Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist actino Software berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Actino Software den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8 Schutzrechte

Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht. Das Anfertigen von Kopien ist untersagt. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Vorlieferanten, die regelmäßig den Produkten beigepackt sind. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufes die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

9 Gewährleistung

Actino Software gewährt, daß die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei Actino Software bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Hierbei erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen Actino Software innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden. Solange Actino Software ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind.

10 Nachbesserung

Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Actino Software wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge dem Besteller unverzüglich eine Bearbeitungsnummer mitteilen und die Ware sodann abholen.

11 Einsendungen

Alle Einsendungen an Actino Software sind frei Haus vorzunehmen. §9 bleibt hiervon unberührt. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Actino Software ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von EUR 75,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens.

12 Haftung

Actino Software haftet uneingeschränkt auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz seiner leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch seine Erfüllungsgehilfen. Im Falle schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte oder schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet Actino Software ebenfalls auf Schadensersatz, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung, insbesondere im Fall von Daten-, Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.

13 Embargobestimmungen

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, daß die von Actino Software gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm von Actino Software mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

14 Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

15 Unwirksamkeit einer Klausel

Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.