Mehr Automatisierung in der Aufbereitung von PDF/UA

Mit Hilfe von PDFix können PDF-Dokumente automatisch in barrierefreie PDF/UA konvertiert werden. Da sich die Ausgangsdokumente je nach Quelle in der Qualität individuell unterscheiden können, gehen die Anforderungen für die notwendigen Anpassungen in verschiedene Richtungen. PDFix stellt deshalb einzelne Befehle = Funktionen zur Verfügung, die je nach Bedarf variabel miteinander kombiniert werden können. Die Anwender können z.B. entscheiden, ob Schriften eingebettet, ob Lesezeichen erzeugt oder fehlende Unicodezeichen ergänzt werden sollen.

„Mit den Befehlen erweitert PDFix seine Funktionen zur Automatisierung von Prozesse. Ob am Desktop oder auf dem Server, die Anwender können die Prozesse so konfigurieren, dass die individuellen Anforderungen bedient werden.“ so Michael Karbe, Geschäftsführer der Actino Software GmbH. „Insbesondere bei größeren Datenmengen sowie sich wiederholenden Tätigkeiten, leistet PDFix eine enorme Zeitersparnis sowie die Möglichkeit zur vollständigen Automatisierung.“

Funktionen für barrierefreie PDF

Die einzelnen PDF werden in dem folgenden Screenshot angezeigt. Zu jedem Befehl können die notwendigen Parameter wie z.B. die Sprache eingestellt werden. Diese Konfiguration kann als JSON gespeichert und immer wieder verwendet werden. Bei dem Ablauf auf einem Server oder als Webservice wird die JSON zur Übergabe der Parameter verwendet.

Anzeige der verschiedenen Befehl von PDFix zur Aubereitung der PDF.

Abb. Dialog in PDFix Desktop zur Zusammenstellung und Konfiguration der notwendigen Befehle zur Konvertierung nach PDF/UA.

Stapelverarbeitung für mehrere PDF/UA

Neben den Befehlen zur individuellen Aufbereitung einzelne PDF Dokumente, bietet PDFix weiterhin die Stapelverarbeitung, wenn eine große Menge an Dokumenten aufbereitet und kontrolliert werden muss. In einem kurzen YouTube Video beschreibt PDFix die genaue Funktionsweise. Die Anwender sparen  eine enorme Zeit, da Standardaufgaben mit einem Klick erledigt und nicht Datei einzeln geprüft werden muss.

Euskirchen, den 16.08.2024