Was kann ACAI testen?
Neben den bestehenden Regeln von axe-core, QualWeb und der ACAI-Engine erweitert ACAI-AI die automatisierte Barrierefreiheitsprüfung um eine Reihe von KI-gestützten Tests. Diese zielen gezielt auf Probleme ab, die von klassischen, regelbasierten Prüf-Engines nur schwer oder gar nicht erkannt werden können. Damit wird das Spektrum an Möglichkeiten zur Kontrolle kompletter Webauftritte erheblich erweitert und durch den Einsatz modernster Technologien unterstützt.

Mit dem aktuellen Update stellt die Accessibility Cloud erste Tests zur Verfügung die kontinuierlich durch weitere Tests ergänzt werden. Der Softwarehersteller aus Schweden unterstreicht damit seine international führende Rolle als Test- und Monitoringplattform zur Einhaltung der Standards. Als Partner auf dem deutschen Markt nutzt Actino Software die Lösung für eigene Audits und vermarktet Lizenzen für Unternehmen, Behörden und Institutionen.
KI-gestützte Tests
Alternativtexte müssen korrekt sein
ACAI erkennt Alternativtexte, die den Inhalt eines Bildes nicht korrekt beschreiben. Alternativtexte dienen als textliches Äquivalent für visuelle Inhalte – insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, bei langsamer Internetverbindung oder wenn Bilder deaktiviert sind. Sind Alternativtexte ungenau oder falsch, werden sie irreführend und verfehlen ihren Zweck: Sie vermitteln nicht die beabsichtigte Information und beeinträchtigen die Zugänglichkeit für viele Nutzerinnen und Nutzer.
Alternativtexte müssen beschreibend sein
Alternativtexte sollten den dargestellten Inhalt klar und konkret beschreiben. ACAI identifiziert Texte, die zu vage oder generisch sind – etwa „Logo“, „Bild“, „Foto“ oder „Flagge“. Solche Begriffe liefern keine hilfreichen Informationen und helfen Nutzenden nicht dabei zu verstehen, was auf dem Bild zu sehen ist.
Alternativtexte müssen in der richtigen Sprache sein
Das System erkennt Fälle, in denen der Alternativtext in einer anderen Sprache verfasst ist als die im lang-Attribut des Elements oder im Dokument definierte Sprache. Bei einer solchen Diskrepanz können Screenreader den Text falsch aussprechen, wodurch er für Nutzende schwer oder gar nicht verständlich wird.
Alternativtexte dürfen keine störenden Symbole enthalten
ACAI identifiziert Symbole oder Sonderzeichen in Alternativtexten, die bei der Ausgabe durch Screenreader störende oder verwirrende Geräusche verursachen. Dazu gehören beispielsweise wiederholte Satzzeichen wie „—“ oder „***“ sowie dekorative Trenner wie |, / oder –. Diese erzeugen unnötigen akustischen „Lärm“ und lenken vom eigentlichen Inhalt ab. Solche Zeichen sollten nur dann im Alternativtext erscheinen, wenn sie tatsächlich Teil des sichtbaren Bildinhalts sind.
Datenvisualisierungen müssen beschrieben werden
Das System erkennt Diagramme, Charts und andere Datenvisualisierungen, denen eine aussagekräftige Beschreibung im Alternativtext fehlt. Ohne diese Beschreibung haben Menschen, die den visuellen Inhalt nicht sehen können, keinen Zugang zu den dargestellten Daten.
Alternativtexte dürfen keine Tipp- oder Grammatikfehler enthalten
ACAI erkennt Rechtschreib- und Grammatikfehler in Alternativtexten. Solche Fehler können Screenreader-Nutzende verwirren, die Verständlichkeit reduzieren und das Erfassen des Bildinhalts erschweren. Korrekte und klar formulierte Alternativtexte sorgen für eine präzise Interpretation durch assistive Technologien.
Alternativtexte dürfen keine Marken- oder Werbebotschaften enthalten
Das System identifiziert Alternativtexte, die Markennamen, Marketing-Slogans oder Werbebotschaften enthalten, statt den Bildinhalt zu beschreiben. In solchen Fällen erhalten Nutzende keine relevanten visuellen Informationen. Der Alternativtext wird damit für Screenreader praktisch wertlos und erschwert das Verständnis für Menschen, die darauf angewiesen sind.
Euskirchen, März 2026

